Nachdem die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche angekündigt hat, endlich gegen zu langsames Internet vorgehen zu wollen, hat die Behörde heute bereits ihren ersten Entwurf vorgelegt. Die BNetzA hat bereits Pläne, wann konkret Provider ihre Versprechen nicht erfüllen würden. Außerdem lädt die Bundesnetzagentur interessierte Kreise zu einer Anhörung ein.
In der vergangenen Woche hat die Bundesnetzagentur angekündigt, neue Richtlinien für Festnetz-Provider im Telekommunikationsrecht verankern zu wollen. Künftig möchte die Behörde eingreifen, wenn Anbieter ihren Kunden falsche Geschwindigkeitsversprechen machen. Einer eigenen Studie zufolge erreichen nämlich gerade einmal 30 Prozent aller Kunden die maximale Bandbreite. Mit Bußgeldern soll vermieden werden, dass Internet-Provider einerseits zu hohe Bandbreiten anbieten und sich andererseits bemühen, die versprochene Performance anschließend auch liefern zu können.
Wir wollen für den Nutzer klar definieren, wann bei stationären Breitbandanschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung bezüglich der Downloadgeschwindigkeit vorliegt. Nutzer sollen dies ihrem Anbieter gegenüber anhand klarer Kriterien nachweisen können. […] Wir zielen dabei auf die von den Anbietern vertraglich in Aussicht gestellten Geschwindigkeiten ab. Die Anbieter müssen sich an ihren Versprechen messen lassen. – Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Quelle: Bundesnetzagentur)
Bereits heute hat die Bundesnetzagentur einen ersten Entwurf veröffentlicht, welcher genaue Voraussetzungen enthält. Insgesamt wurden drei verschiedene Kriterien vereinbart, von welchen die Internetleitung nicht abweichen darf. Unter anderem müssen innerhalb des Messzeitraums mindestens einmal 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Zudem muss bei 90 Prozent der Messungen das normale Geschwindigkeitsniveau gehalten werden. Zu guter letzt darf die Mindestgeschwindigkeit nicht unterschritten werden.
Sobald nur ein Kriterium verletzt wird, hält der Provider sein versprechen nicht und muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Bei den Vorgaben richtet sich die Bundesnetzagentur an die beiden Geschwindigkeiten, welche in jedem Festnetzvertrag vereinbart sind: die Mindestgeschwindigkeit, welche mindestens erreicht werden muss, sowie die Maximalgeschwindigkeit, welche in der Regel nicht überboten werden kann.
Für die Messungen möchte die Bundesnetzagentur den Kunden außerdem eine Software anbieten, mit welcher die Messungen einfach durchgeführt und protokolliert werden können. Auch für die Messungen selbst gibt es ein paar Vorgaben. Es müssen mindestens 20 Messungen durchgeführt werden, jeweils an zwei verschiedenen Tagen. Außerdem muss der Computer per LAN mit dem Router verbunden sein.
Die Bundesnetzagentur hat zu ihrem ersten Entwurf heute eine Anhörung gestartet, an welcher sich „alle interessierten Kreise“ beteiligen können. Bis zum 10. Mai können Interessierte per Post Stellung nehmen.