Verbraucherschützer haben WhatsApp abgemahnt

Den meisten WhatsApp Nutzer dürfte nich entgangen sein, dass der Messenger Ende August seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Die neuen AGB erlauben dem Tochterkonzern von Facebook sämtliche Daten an das soziale Netzwerk weiterzureichen. Jetzt ist das geschehen, worauf viele gewartet haben: die Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Messenger abgemahnt.

Seit einigen Jahren gehört WhatsApp nun schon zu Facebook. Beim Kauf hatte das soziale Netzwerk versprochen, niemals Daten zwischen den verschiedenen Angeboten austauschen zu wollen. Doch Ende August ist genau das eingetreten, wovor viele gewarnt haben: WhatsApp gibt jetzt doch Daten an Facebook weiter. Dazu gehören unter anderem sämtliche Telefonnummern. Die Daten sollen für die Verarbeitung personalisierter Werbung auf Facebook verwendet werden. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband das Unternehmen nun abgemahnt.

 

 

Bis zum 21. September hat der Konzern Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht unter anderem vor, dass alle neu eingeführten Verstöße wieder eingestellt werden müssen. Dazu gehört die Übermittlung und Verarbeitung der Daten. Zwar könnten WhatsApp Nutzer bis zum 25. September der Weiterverarbeitung der Daten widersprechen, allerdings hindere dies den Messenger nicht daran, die Daten dennoch für Facebook zu speichern. Außerdem sei die Zustimmung voreingestellt, sodass der Nutzer aktiv widersprechen muss. Eigentlich müsste die Zustimmung manuell erfolgen – also komplett umgekehrt, wie es WhatsApp macht.

Außerdem ist die Verbraucherzentrale Bundesverband der Meinung, dass auch Nichtmitglieder der zwei Plattformen von dem Datenaustausch betroffen seien. Der Messenger durchsucht in regelmäßigen Abständen das Adressbuch sämtlicher WhatsApp Nutzer und überträgt dieses auf eigene Server. Dadurch soll festgestellt werden, welche Kontakte aus dem Adressbuch den Messenger verwenden. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband sagt dazu

„Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht. Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert.

Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen.“ (Quelle: vzbv)

 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband kündigt auch gleich das weitere Vorgehen an, sollte das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagieren. In diesem Fall soll der Messenger vor Gericht gezogen werden. Das erlaube das neue Verbandsklagerecht, welches erst seit diesem Jahr existiert. Verbände dürfen gegen Konzerne klagen, wenn diese verbotenerweise Daten sammeln, speichern oder nicht ordnungsgemäß löschen.

Quelle Bild: Denys Prykhodov / Bigstockphoto

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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