Ein neues Urteil nimmt Website-Betreiber erneut in die Pflicht. Dieses Mal geht es um die Integration von Facebook Plugins. Genauer: der „Gefällt-mir“ Knopf verstoße gegen Datenschutzrichtlinien, so das Düsseldorfer Gericht. Ursache für das Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Peek & Cloppenburg verklagt, da der Verkäufer auf seiner Website nicht auf die Datenschutzrichtlinien des „Gefällt-mir“ Knopfes von Facebook aufmerksam gemacht hat. Das Urteil, welches heute von dem Landgericht Düsseldorf gefällt wurde, gibt der Verbraucherzentrale recht. Wenn der Like-Button integriert wird, muss das Unternehmen die Kunden darüber informieren, so das Urteil.
Das Problem sei nämlich, dass etliche Daten an das soziale Netzwerk übermittelt werden. Was viele nicht wissen: allein beim Aufruf der Website wird unter anderem die IP-Adresse an das Netzwerk übermittelt. Das gehe laut dem Gericht zu weit und verletze Datenschutzbestimmungen. Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil. Die Rechtsanwältin Sabine Petri ist der Meinung, dass
„[keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“ (Quelle: Spiegel)
Facebook habe sich, so der Spiegel, mittlerweile zu diesem Urteil geäußert. Laut dem sozialen Netzwerk wäre in dem Urteil nicht einer speziell, sondern im Prinzip das gesamte Internet betroffen. Außerdem seien Plugins bereits gängige Praxis. Viele Betreiber nutzen neben dem „Gefällt-mir“ Button viele weitere Dienste, welche ebenfalls Daten abzwacken würden.
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