Urteil: Website-Betreiber müssen Besucher über Facebook Integration informieren
Ein neues Urteil nimmt Website-Betreiber erneut in die Pflicht. Dieses Mal geht es um die Integration von Facebook Plugins. Genauer: der „Gefällt-mir“ Knopf verstoße gegen Datenschutzrichtlinien, so das Düsseldorfer Gericht. Ursache für das Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Peek & Cloppenburg verklagt, da der Verkäufer auf seiner Website nicht auf die Datenschutzrichtlinien des „Gefällt-mir“ Knopfes von Facebook aufmerksam gemacht hat. Das Urteil, welches heute von dem Landgericht Düsseldorf gefällt wurde, gibt der Verbraucherzentrale recht. Wenn der Like-Button integriert wird, muss das Unternehmen die Kunden darüber informieren, so das Urteil.
Das Problem sei nämlich, dass etliche Daten an das soziale Netzwerk übermittelt werden. Was viele nicht wissen: allein beim Aufruf der Website wird unter anderem die IP-Adresse an das Netzwerk übermittelt. Das gehe laut dem Gericht zu weit und verletze Datenschutzbestimmungen. Die Verbraucherzentrale begrüßt das Urteil. Die Rechtsanwältin Sabine Petri ist der Meinung, dass
„[keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“ (Quelle: Spiegel)
Facebook habe sich, so der Spiegel, mittlerweile zu diesem Urteil geäußert. Laut dem sozialen Netzwerk wäre in dem Urteil nicht einer speziell, sondern im Prinzip das gesamte Internet betroffen. Außerdem seien Plugins bereits gängige Praxis. Viele Betreiber nutzen neben dem „Gefällt-mir“ Button viele weitere Dienste, welche ebenfalls Daten abzwacken würden.
Quelle Bild: tanuha2001 / Shutterstock.com
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Hallo Moritz,
das Urteil betrifft also nur die Verwendung des Like-Buttons, aber nicht die Share-Buttons? In dem Fall würde sich dann nämlich für mich gar nichts ändern ;)
Danke für die Info.
Grüße Stefan
Hallo Stefan,
bei dir ist der Share-Button ja nur über das Theme als Link eingebunden. Ich denke nicht, dass du deshalb daran etwas ändern musst. Ich habe auch mal in deinen Datenschutzbedingungen geschaut. Da hast du die Facebook Plugins ja ohnehin schon mit drin. Ich denke, du bist auf der sicheren Seite. Aber garantieren kann ich dir das nicht, da ich kein Anwalt bin ;). Sollte aber schon ausreichen.
Viele Grüße
Moritz
Hallo ihr beiden,
also die Datenschutzerklärung reicht allein leider doch nicht aus. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
1) Gefällt-mir Button von der Website schmeißen
2) mit einem PopUp die Benutzer über den Einsatz hinweisen BEVOR der Button bzw die Website geladen wird
3) die schönste Variante ist wahrscheinlich das Double-Opt-In Verfahren, wie es bei Newslettern bekannt ist. Der Nutzer muss also die social Media Funktionen ausdrücklich mit einem Knopf aktivieren und erst dann wird der Gefällt-mir Button nachgeladen.
Ach so Stefan: ich glaube, das ganze Theater gilt auch für dein Seiten Plugin, welches du in deiner Sidebar eingebunden hast :(. Typisch Deutsch. Niemanden interessiert es wirklich (als Nutzer) aber Hauptsache schwer für alle…
Euch einen schönen Abend. Ein Grund mehr, den Gefällt-mir Button doch nicht zu implementieren.
Viele Grüße
Moritz
Und was mache ich jetzt? In der Datenschutzerklärung vermerken: Hey, ich bin bei Facebook!“?
VG
Sabienes
Hallo Sabienes,
ich gehe davon aus, dass es ausreichen sollte, wenn du die Verwendung von Facebook Plugins in deiner Datenschutzerklärung hast. Da das bei dir der Fall ist musst du vermutlich nichts weiter machen :). Wäre ja fast eine Zumutung, die Nutzer mit einem PopUp informieren zu müssen :D.
Viele Grüße
Moritz