Urteil: Facebook muss nicht selbstständig nach rechtswidrigen Inhalten suchen

In den Zeiten von Fake News fordern immer mehr Politiker, dass soziale Netzwerke Fake News aktiv bekämpfen sollen. Doch ein neues Urteil könnte entsprechende Gesetze schwer machen. Ein Gericht in Würzburg hat in einem Rechtsstreit gegen Facebook heute geurteilt, dass die Internetseite nicht nach rechtswidrigen Inhalten suchen und diese auch nicht selbstständig löschen muss. Die Posts müssen von den Nutzern gemeldet werden, so das Gericht.

Niederlage für den syrischen Flüchtling Anas Modamani: der Syrer hat das soziale Netzwerk verklagt und eine Einstweilige Verfügung beantragt. Auf dem sozialen Netzwerk wurde ein Hetz-Post gegen den Flüchtling veröffentlicht, welcher hunderte Male geteilt wurde. Obwohl der Originalpost bei Facebook gemeldet und anschließend gelöscht wurde, wurden die geteilten Inhalte nicht entfernt. Deshalb hat Modamani den Konzern verklagt und verlangt, dass sämtliche Posts über ihn gelöscht werden sollen.

 

 

In dem heutigen Urteil vom Landgericht Würzburg muss der syrische Flüchtling allerdings eine Niederlage einkassieren. Das soziale Netzwerke muss die Hassposts über Anas Modamani nicht aktiv suchen und löschen – da die Internetseite sich die Verleumdung durch Dritte nicht zu Eigen gemacht habe, begründet der Richter. Die Posts seien kein „Eigentum“ von Facebook, sondern dessen Nutzer. Deshalb sei es nicht die Aufgabe von dem amerikanischen Anbieter, die gesamten Posts selbstständig in den Weiten des Internets aufzuspüren.

Das heißt im Umkehrschluss, dass Modamani jeden einzelnen geteilten Inhalt weiterhin selbst suchen und anschließend melden muss. Der Anwalt von dem Kläger möchte dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Bereits im Vorfeld hatte der Würzburger angekündigt, zusätzlich eine Schadensersatzklage gegen Facebook einreichen zu wollen.

 

Theoretisch macht das Urteil auch dem Vorhaben vieler Politiker einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Viele Parteien fordern, dass soziale Netzwerke selbstständig Fake News suchen und innerhalb weniger Stunden löschen sollen. Derzeit sind die Internetseiten auf Mithilfe der Nutzer angewiesen, etwa durch die Melden-Funktion. Allerdings sollen die Anbieter durch Gesetze verpflichtet werden, Falschmeldungen automatisch zu erkennen. Das heutige Urteil könnte dem Gesetz einen Stein in den Weg legen – da sich Facebook neusten Erkenntnissen zufolge die Inhalte Dritter schließlich nicht zu Eigen mache.

Quelle Bild: jannoon028 / Bigstockphoto

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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