Urteil: englische AGB von WhatsApp in Deutschland nicht ausreichend

Fast jeder von uns nutzt WhatsApp – und niemand wird die zwölf Seiten der AGB gelesen haben. Richtig? Als ob zwölf Seiten nicht schon Herausforderung genug wären: der gesamte Text wird ausschließlich in Englisch angeboten. Ein Gerichtsurteil untersagt dem Messenger nun, auf einer deutschen Website nur englische AGB anzubieten. Wenn der Text nicht übersetzt wird, droht Facebook eine sechsstellige Strafzahlung.

Schon vor einiger Zeit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den bekannten Messenger WhatsApp geklagt. Der zu Facebook gehörende Dienst bietet seine Allgemeine Geschäftskunden nämlich nur in Englisch an. Das Problem dabei: viele Deutsche nutzen das Angebot, ohne zu wissen, worauf sie sich eigentlich einlassen. Laut dem Bundesverband seien die gesamte AGBs zudem in Fachjargon verfasst, was das ganze noch problematischer mache. Denn wer versteht schon kompliziertes Fachenglisch problemlos?

 

 

Auch das Berliner Kammergericht teilt diese Meinung. Laut dem Urteil, welches der Süddeutschen Zeitung vorliegt, muss WhatsApp nun seine AGB ins Deutsche übersetzen. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Messenger. Künftig müssen die Geschäftsbedingungen immer in Deutsch angegeben werden, sofern das Angebot auch in Deutschland genutzt werden kann. Laut dem Kammergericht seien die Klauseln zudem intransparent und deshalb nicht rechtskräftig. Wenn Facebook die Texte nicht übersetzt, droht eine Strafe von 250.000 Euro. Das Kammergericht hat keine Revision zugelassen. Letzter Ausweg ist eine Nichtzulassungsklage beim Bundesgerichtshof.

Außerdem hatte das Berliner Kammergericht auch am Impressum der Website etwas zu bemängeln: laut dem Telemediengesetz müssen im Impressum mindestens zwei verschiedene Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Im Fall von WhatsApp wird lediglich eine E-Mail Adresse angegeben, eine Alternative besteht nicht. In diesem Zug hat das Berliner Kammergericht festgelegt, dass ein Link zu sozialen Medien für die Kontaktaufnahme nicht ausreicht und dem Telemediengesetz nicht gerecht werde.

Quelle Bild: Twin Design / Shutterstock.com

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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