Bei dem gestrigen Treffen in Paris haben sich die Bundesinnenminister von Frankreich und Deutschland darauf geeinigt, Messenger-Dienste stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Anbieter sollten unter anderem zur Kooperation gezwungen werden. Im Zweifelsfall sollen die Inhalte sogar für Ermittlungen entschlüsselt werden, sodass die Behörden kompletten Zugriff auf versendete Nachrichten haben. Eine Hintertür in die Verschlüsselung sozusagen. Doch jetzt macht Deutschland einen Rückzieher.
Gestern noch haben Deutschland und Frankreich die EU dazu aufgefordert, Messenger-Dienste zur Kooperation zu zwingen. Unter anderem sollten die Anbieter eine Hintertür in ihre Verschlüsselung einbauen, sodass beispielsweise Anti-Terror Ermittler uneingeschränkten Zugang zu Nachrichten verdächtiger Personen haben. Wir haben darüber berichtet. Doch wie es aussieht macht Deutschland nur einen Tag später einen Rückzieher. Golem schreibt nämlich, dass Deutschland keinen Hintereingang bei Verschlüsselungen haben will. Die Regierung kämpfe für immer mehr Sicherheit, wo vor allem die Verschlüsselung eine zentrale Rolle spielt. Der Pressesprecher von Thomas de Maizière sagt auf der heutigen Bundespressekonferenz
„Wir treten geradezu für gute Verschlüsselung, schwer zu durchbrechende Verschlüsselung ein, um die Datensicherheit der Bürger zu gewährleisten. Wir wollen, um es ganz deutlich zu sagen, auch keine Backdoors, wir wollen keine Schlüsselhinterlegung.“ (Quelle: Golem)
Der krasse Gegensatz zu gestern also. Währenddessen bleibt der französische Bundesinnenminister noch immer bei seinem Wortlaut, Messenger zur Löschung und Entsperrung illegaler Inhalte zwingen zu müssen. Warum sich plötzlich diese Kontroverse auftut, ist völlig unklar. Auch in dem neuen Entwurf, die innere Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten, ist nirgendwo zu finden, dass Messenger zur Entsperrung von Nachrichten gezwungen werden sollen. Stattdessen sollen diese lieber eine Verschlüsselung einbauen, auch wenn diese die Ermittlerarbeiten erschwert. Dann müsse eben eine neue Methode gefunden werden, um an die Informationen heranzukommen. Deutschland möchte ein sicheres System während Ermittlungen jedenfalls nicht gefährden.
„Verschlüsselte Kommunikation zwischen Terroristen stellt eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit dar. Es müssen Lösungen gefunden werden, die effektive Ermittlungen mit Blick auf verschlüsselte Daten im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen ermöglichen und zugleich der Notwendigkeit des Schutzes digitaler Privatsphäre […] Rechnung tragen. Wir wollen gute Praxis und innovative Ideen im Umgang mit verschlüsselter Kommunikation […] und so Hindernisse bei der staatlichen Abwehr terroristischer Gefahren minimieren.“ (Quelle: Bundesinnenministerium)
Einem Ansatz bleibt Deutschland trotzdem treu: Messenger sollen noch immer an das gleiche Gesetz gebunden werden, wie beispielsweise Telekommunikationsanbieter. Auch darüber haben wir vor einen Tagen berichtet.
[Für] alle Kommunikationsdiensteanbieter [sollten] unabhängig davon, ob es sich um internet-basierte Dienste oder Telekommunikationsdienste handelt, im jeweiligen Land, in dem die Kommunikationsdienstleistung angeboten wird, dieselben Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden gelten […]. Ergänzend bedarf es einer Prüfung effektiver Maßnahmen im Falle von Rechtsverstößen auf Seiten der Kommunikationsdiensteanbieter.“ (Quelle: Bundesinnenministerium)
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