Nach einer langen Untersuchung ist sich die EU-Kommission nun einig, dass Google seine Marktherrschaft im Internet ausgenutzt habe. Dem Tochterkonzern von Alphabet wird eine Rekordstrafe von über zwei Milliarden Euro verhängt. Außerdem muss der betroffene Preisvergleich-Service der Suchmaschine innerhalb der nächsten zwei Monate grundlegend geändert werden.
Seit 2008 bietet Google seinen Preisvergleich Google Shopping an, welcher laut der EU-Kommission in 13 Staaten zur Marktherrschaft der Suchmaschine ausgenutzt werde. Sucht ein Nutzer in der normalen Suchmaschine nach Produkten, würde der eigene Preisvergleich immer prominent auf den obersten Plätzen angezeigt, so der Vorwurf. Damit habe Alphabet den Markt unerlaubt beherrscht, weshalb bereits vor längerer Zeit Untersuchungen eingeleitet wurden.
Obwohl Google immer wieder bestritten hat, in seinem Suchalgorithmus eigene Dienste wie beispielsweise den Preisverlgeich zu bevorzugen, fällt das Urteil der EU-Kommission heute eindeutig aus: gegen den Suchgiganten wird eine Rekordstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. Die bislang höchste Strafe ging 2009 an den Prozessorhersteller Intel, welcher lediglich 1,06 Milliarden Euro blechen musste.
Neben der Strafe muss Google zudem den Algorithmus ändern, sodass der Preisvergleich künftig nicht mehr priorisiert behandelt wird. Innerhalb von 90 Tagen muss die Änderung erfolgen, ansonsten drohen weitere Strafen: bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes von Alphabet kann die EU-Kommission in diesem Fall ansetzen.
Google hat bereits mitgeteilt, dass derzeit ein Berufungsverfahren geprüft werde. Außerdem muss der Internetkonzern weiterhin bangen: die EU-Kommission untersucht nämlich auch die Marktmacht von Android und den damit verbunden Einfluss auf die Hersteller.
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