Provider müssen rechtswidrige Websites sperren – andernfalls leisten sie Tatbeitrag
Wie der Bundesgerichtshof heute entschieden hat, sind Provider verpflichtet, rechtswidrige Websites zu sperren. Andernfalls leisten die Anbieter einen Tatbeitrag und müssen strafen zahlen. Allerdings müssen die Sperren erst eingerichtet werden, wenn es keine andere Möglichkeiten mehr gibt. Bitkom ist mit dem Ergebnis zufrieden.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Provider unter bestimmten Voraussetzungen Websites sperren müssen. In dem vorliegenden Fall ging es um die Website 3dl.am. Die Internetseite hat bekannte Musik als Raubkopien angeboten. Im vorliegenden Fall wurde das Angebot selbstverständlich unter falschem Namen betrieben, weshalb die Verantwortlichen nicht gefunden werden können. Deshalb sah die GEMA keinen Ausweg und forderte die Deutsche Telekom auf, die Website zu sperren. Die Telekom weigerte sich, weshalb die GEMA vor Gericht zog. Die Verhandlungen laufen schon länger, da alle Instanzen bislang die Forderung der GEMA abgelehnt haben. Nun ging der Fall zum Bundesgerichtshof. Dieser hat die Meinung der GEMA ebenfalls nicht teilen wollen. Dennoch ist das Urteil wichtig für zukünftige Fälle.
Provider müssen nämlich künftig Websites sperren, wenn dies ein Rechteinhaber – hier die GEMA – beauftragt. Andernfalls leistet der Internetanbieter künftig Tathilfe. Jedoch darf der Rechteinhaber die Sperrung erst beantragen, wenn es wirklich keine anderen Auswege mehr gibt. Damit der Rechteinhaber weiß, wann er die Sperrung beantragen darf, hat der Bundesgerichtshof eine To-Do Liste erstellt. Erst im allerletzten Schritt darf der Provider eingeschaltet werden.
In dem Fall hätte die GEMA laut dem Bundesgerichtshof noch einige Möglichkeiten gehabt. Deshalb muss die Website seitens Telekom nicht gesperrt werden. Beispielsweise hätte eine Detektei beauftragt werden können oder aber die GEMA hätte Anzeige erstatten können. Bei Letzterem wären dann staatliche Ermittlungsbehörden eingeschaltet worden. In einer Stellungnahme zeigt sich die Bitkom äußerst erfreut über das Urteil:
„<<Wir begrüßen, dass die Klagen der Gema und der Tonträgerhersteller gegen die Internetzugangsprovider abgewiesen wurden>>, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. […] <<Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben. Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen.>>“ (Quelle: Bitkom)
Schön, dass du da bist. Wir würden uns sehr freuen, wenn du uns als TechnikSurfer Leser deinen Freunden weiterempfehlen und uns auf den sozialen Netzwerken folgen würdest, damit du nichts mehr verpasst. Es lohnt sich - garantiert!
Ähnliche Artikel
EU plant schnellen Glasfaserausbau bis 2025 – Deutsche Telekom widersetzt sich
Die Europäische Union ist bei der Digitalisierung hinten dran, allen voran Deutschland. Während in weiten Teilen der Welt bereits Glasfasernetze
Google stellt das modulare Smartphone Project Ara offiziell ein
Google hat heute offiziell bekannt gegeben, sein jüngstes Smartphone-Projekt einstellen zu wollen. Hierbei handelt es sich um Project Ara, hinter
Facebook testet Sound bei Autoplay-Videos
Videos in Facebook bekommen immer mehr Bedeutung. Nachdem das soziale Netzwerk seine Live-Videos eingeführt hat, folgten neue Werbeformen für die