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Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Von vielen umstritten, aber sie wird bestimmt kommen. Die Rede ist von der Vorratsdatenspeicherung. Heute wurde ein neuer Gesetzentwurf vorbereitet, welcher die Speicherung erlauben soll. Natürlich unter strengen Auflagen. So heißt es zumindest.

Bereits 2008 gab es erste Entwürfe bezüglich einer sogenannten Vorratsdatenspeicherung. 2010 wurden diese jedoch vom Bundesverfassungsgericht gesprengt, da die Pläne als rechtswidrig erklärt wurden. Das Bundeskabinett legt heute neue Pläne und Entwürfe vor und möchte diese noch vor der Sommerpause verabschieden. Dies kann jedoch ausschließlich der Bundestag, welcher in Kürze darüber abstimmen soll. Der Entwurf beinhaltet unter anderem Regelungen der Speicherfrist sowie der Höchstspeicherfrist. Die Daten müssen für 10 Wochen gespeichert werden. Dies besagt die Speicherfrist.  Die Höchstspeicherfrist besagt, dass die Daten anschließend umgehend gelöscht werden müssen. Eine Ausnahme machen Standortdaten, welche bereits nach vier Wochen entfernt werden müssen. Werden die Daten nicht umgehend nach den zehn Wochen vernichtet, muss das Unternehmen Geldstrafen bezahlen. Für die Speicherung sind nämlich die Telekommunikationsanbieter selbstständig verantwortlich.

 

Hohe Sicherheit soll geboten werden

In dem neuen Gesetz soll vor allem auf Freiheitsrechte und den Datenschutz geachtet werden. Heiko Maas sagt zu der Vorratsdatenspeicherung:

„Wir haben heute klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen. Damit wahren wir die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt. […] Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir: Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen. Inhalte werden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation erhalten wir. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. Emails werden nicht erfasst. Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor.“ (Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, kurz BMJV)

Gespeichert werden sollen die zu den Rufnummern gehörigen Anschlüsse, der Zeitpunkt und die Dauer von Telefonaten und bei Mobilfunkverbindungen auch der Standort. Außerdem soll der Vergabezeitpunkt und –dauer von IP-Adressen gesichert werden. Inhalte von Telefonaten, aufgerufene Websites und E-Mails seien nicht Bestandteil von dem Gesetz heißt es im Fragen- und Antwortpapier des BMJV. Damit eine hohe Sicherheit geboten wird, müssen die Telekommunikationsanbieter immer die modernste Sicherheitssysteme verwenden und höchste Sicherheit gewährleisten. Außerdem dürfen die Daten lediglich im Inland gespeichert werden.

Für die Speicherung sowie die Sicherheit tragen die Unternehmen selbst die Kosten. Ausschließlich für die Übermittlungskosten gebe es eine gesonderte Entschädigungsregelung. Dies kritisiert der IT-Branchenverband Eco. Die Kosten seinen nicht tragbar. Außerdem sei eine solche Sicherheit nicht möglich. Damit diese gewährleistet werden könne, müssten die Server vom Internet getrennt sein. Auch Bitkom beschwert sich bereits über den Gesetzentwurf. Bitkom sieht mit der Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte. Damit Missbrauch verhindert werden soll, ist zeitgleich ein Gesetz gegen die Datenhehlerei geplant. Handelt man mit Daten aus der Vorratsdatenspeicherung muss man mit Strafen rechnen.

 

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Richterliche Genehmigung notwendig

Die Vorratsdatenspeicherung soll transparent sein. Die gespeicherten Daten dürfen erst nach richterlicher Genehmigung abgerufen werden. Diese werde erst bei schweren Straftaten erlassen. Bei einem Abruf müssten die Betroffenen darüber informiert werden. Jedoch gibt es hierbei auch Ausnahmen: nach einer richterlichen Prüfung ist eine heimliche Verwendung der Daten möglich. Wie sieht es mit Geheimdiensten wie beispielsweise dem BND aus? Laut BMJV seien diese von der Verwendung der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen.

Berufsgeheimnisträger würden einen besonderen Schutz genießen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Ärzte, Apotheker oder Anwälte. In dem Fragen- und Antwortpapier des BMJV steht, Berufsgeheimnisträger seien von der Speicherpflicht ausgenommen. Jedoch könnte sich dies schwerer als gedacht herausstellen. IP-Adressen sind nämlich dynamisch und werden durch den Telekommunikationsanbieter immer wieder neu vergeben. Einzelne Ausnahmen lassen sich hier nicht machen. Jedoch heißt es, dass die Daten von Berufsgeheimnisträgern nicht abgerufen werden dürfen. Werden diese aus Versehen abgerufen, dürfen diese nicht ausgewertet werden. So zumindest das BMJV.

 

Frühestens in 18 Monaten umsetzbar

Wie bereits weiter oben in dem Artikel erwähnt muss nun der Bundestag darüber abstimmen. Dies soll aber schnell gehen, damit öffentliche Debatten bestmöglich verhindert werden können. Deshalb soll die Abstimmung noch vor der Sommerpause, welche von Mitte Juli bis Anfang September geht, abgehalten werden. Anschließend sollen die Telekommunikationsanbieter 18 Monate Zeit haben, um vor allem die technische Vorraussetzungen umzusetzen. Dann stände der Vorratsdatenspeicherung nichts mehr im Wege. Was haltet ihr von der Vorratsdatenspeicherung? Wir sind gespannt auf eure Kommentare.

Quelle Bild: Shutterstock

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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