Immer wieder steht man vor der Entscheidung, den Mobilfunkanbieter zu wechseln. Es gibt einige Gründe, welche für einen Wechsel sprechen, einige, welche aber auch dagegen sprechen. Dabei ist ein Wechsel des Anbieters meist leichter als gedacht. Ein Irrtum ist zudem, dass man seine bisherige Rufnummer nicht mitnehmen könne. Meistens ist die Mitnahme sogar aus einem Prepaid-Tarif möglich. Was bei einem solchen Wechsel zu beachten ist, und das dieser wirklich schneller von statten geht, als gedacht, wollen wir euch in diesem Artikel zeigen.
Warum wechseln?
Für einen Mobilfunkanbieterwechsel gibt es viele verschiedene Gründe. Einer der häufigsten Gründe dürfte dabei der Kostenfaktor der verschiedenen Tarife sein. Oft sind sich die verschiedenen Verträge ähnlich, dennoch können sich diese vom Preis unterscheiden. Manche Mobilfunkanbieter bieten zudem andere Tarife an, welche besser an einen angepasst sind. Sonderaktionen und Rabatte sollte man des weiteren ebenfalls nicht außer Acht lassen. Nicht nur die Preise spielen bei der Überlegung eine Rolle, sondern auch die Netzabdeckung und Qualität des Netzes. Eine gute Möglichkeit zum Vergleichen der Tarife sind diverse Vergleichsportale wie beispielsweise Simflash. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, rechtzeitig bevor der Vertrag ausläuft, sich die verschiedenen Tarife anzuschauen. Ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Zuerst kündigen…
Die meisten Mobilfunkanbieter bieten ausschließlich Tarife mit einer Mindestvertragslaufzeit an. Diese beträgt in der Regel 24 Monate. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich dieser ständig um weitere 12 Monate. Bei einer solchen Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist fast immer drei Monate. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit muss die Kündigung meist einen Monat vorher eingegangen sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Vertrag schriftlich kündigt. Lieber kündigt man zu früh, als zu spät, denn die Kündigung kann bis wenige Tage vor Vertragsbeendigung noch rückgängig gemacht werden. Möchte man seine Rufnummer mitnehmen, muss eine sogenannte Portierungsfreigabe beantragt werden. In der Kündigung sollte man zur Sicherheit immer eine schriftliche Bestätigung anfordern. Oft ist die Laufzeit ein Hindernis an einem Mobilfunkanbieterwechsel. Deshalb versuchen es manche immer wieder mittels des Sonderkündigungsrechts. Mit dieser Sonderkündigung hat man in der Regel jedoch schlechte Chancen. In den meisten Fällen greift diese lediglich bei einem Umzug ins Ausland, in welchem der Anbieter nicht die vereinbarte Leistungen anbieten kann. Ansonsten sieht es mit der schnellen Kündigung eher schlecht aus. Außerdem sollte man darauf achten, dass das bisherige Smartphone kein SIM-Lock hat. Ist dies der Fall, kann das Gerät nämlich lediglich beim bisherigen Anbieter genutzt werden. Ist das Smartphone jedoch älter als 24 Monate, ist der Anbieter in der Regel dazu verpflichtet, die Sperre kostenfrei aufzuheben. Wenn man sich unsicher ist, fragt man am Besten bei der Kundenhotline des alten Anbieters nach.
…dann den neuen Vertrag abschließen
Nachdem man seinen Vertrag fristgerecht gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten hat, sollte der neue Vertrag bei dem neuen Mobilfunkanbieter bestellt werden. Damit ein reibungsloser Übergang genutzt werden kann, bietet sich an, den Vertrag einen Monat vor Beendigung des Altvertrages zu bestellen. Zwar müssen dann für diesen Monat zwei Verträge bezahlt werden, jedoch kann das Smartphone oder Handy ohne eine Verzögerung weiter genutzt werden. Auch wenn man die alte Rufnummer mitnimmt, bekommt man eine neue SIM-Karte sowie eine neue PIN. Diese neue SIM-Karte muss nach Freischaltung des Vertrages in das Smartphone eingesetzt werden. Spätestens jedoch, nachdem der alte Vertrag beendigt ist. Ansonsten geht nichts mehr, was jedoch klar sein sollte. Mit Vertragsbeendigung verliert nämlich die alte SIM-Karte ihre Gültigkeit. Bevor diese jedoch entsorgt wird, sollte Vorsicht geboten sein. Manche Mobilfunkanbieter, meistens die Kleinen, verlangen die SIM-Karte nach Vertragsbeendigung zurück. Ansonsten wird eine einmalige Gebühr fällig.
Rufnummermitnahme
Die Rufnummermitnahme stellt in der Regel kein Problem dar. Voraussetzung, der Vertragsinhaber sowie die Anschrift bleiben dieselben. Ansonsten sollte der Inhaber beziehungsweise die Anschrift des alten Vertrags geändert werden. Seit 2001 sind die Anbieter verpflichtet, dem ehemaligen Kunden die Rufnummer für eine Mitnahme freizugeben. Während beim alten Anbieter meist eine Mitnahmegebühr fällig wird, ist die Mitnahme bei dem neuen Mobilfunkanbieter oft kostenlos. Manche Anbieter bieten sogar eine einmalige Wechselprämie bei der Rufnummermitnahme. Die Mitnahmegebühr bei dem alten Anbieter darf dabei maximal 30,72 Euro betragen.
Um die Mobilfunkrufnummer mitzunehmen, muss bei der Kündigung die Freigabe zur Rufnummerportierung beantragt werden. Auch hier empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung. Die Freischaltung muss spätestens 14 Tage vor Vertragsbeendigung angefordert werden. Nachdem die Rufnummer freigegeben wurde, kann diese maximal 30 Tage lang zum neuen Anbieter umgezogen werden. Danach müsste diese erneut freigeschaltet werden. Während manche Anbieter jederzeit eine Mitnahme der Rufnummer zulassen, ist bei anderen Mobilfunkanbietern die Mitnahme erst vier Monate vor Vertragsbeendigung möglich. Bei manchen Anbietern ist die Rufnummermitnahme zum neuen Anbieter lediglich während der Bestellung eines Neuvertrages möglich, bei anderen kann der Umzug erst nach Vertragsbeginn beantragt werden. Meist wird man per SMS über die Rufnummermitnahme informiert. Diese geschieht automatisch ohne weiteres Zutun. Der Kunde benötigt keine neue SIM-Karte. Um Probleme zu vermeiden, ist ein Neustart des Gerätes empfehlenswert.
Prepaid-Tarife sind die Ausnahme
Während die Rufnummermitnahme zwischen zwei Verträgen kein großes Problem darstellt, ist dies bei Prepaid-Tarifen anders. Die meisten Mobilfunkanbieter bieten keine Rufnummermitnahme beim Wechsel zu einem Prepaid-Tarif an. Wer hingehen von Prepaid zu einem Vertrag wechseln möchte, kann seine Rufnummer mitnehmen. Voraussetzung hierfür ist die sogenannte Verzichtserklärung, welche schriftlich an den Mobilfunkanbieter gesendet werden muss. In dieser verzichtet der Kunde auf sein übriges Guthaben auf der Prepaid-SIM, welches dann auch verfällt. Anschließend kann die Rufnummer wie bei einem normalen Vertrag mitgenommen werden. Auch hier empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Verzichtserklärung sowie der Freischaltung für die Portierung. Allerdings wird auch bei Prepaid-Tarifen eine Rufnummermitnahmegebühr fällig. Diese wird von dem bestehenden Guthaben abgezogen. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass das Guthaben mindestens so hoch ist, wie die Gebühr. Ansonsten ist keine Mitnahme der Rufnummer möglich. Prepaid Tarife müssen nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme machen kostenpflichtige Zusatzpakete. Meistens können diese über das Internet oder per SMS abbestellt werden.
Wie man also sieht, ist der Wechsel zwischen zwei Mobilfunkanbietern kein großes Problem und geht innerhalb weniger Tage von statten. Voraussetzung, alle Punkte werden beachtet und es wird rechtzeitig gekündigt. Außerdem sollte keineswegs auf die schriftliche Bestätigung verzichtet werden. Das Fazit: auch wenn man mit seinem bisherigen Vertrag und Mobilfunkanbieter zufrieden ist, sollte ein Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht außer Betracht gelassen werden.
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