Internetnutzer wissen vor Vertragsabschluss oft nicht, welche Maximalgeschwindigkeit nach Vertragsabschluss tatsächlich beim Router ankommt. Oftmals locken die Provider mit falschen Werbeversprechen. Jetzt möchte auch die Verbraucherzentrale Bundesverband den Riegel vorschieben und fordert neue Regeln.
Gegenüber der Deutschen Presseagentur DPA fordert der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, Klaus Müller, neue Regeln für Provider. Grund dafür ist eine neue Studie der Bundesnetzagentur, nach welcher bei gerade einmal 12 Prozent aller Festnetzkunden die maximale Bandbreite tatsächlich auch ankommt. Wir haben berichtet. Klaus Müller will deshalb ein Ende der falschen und unrealistischen Werbeversprechen der Anbieter:
„Das ist ein ganz klarer Missbrauch des Kundenvertrauens. […] Diese Form von Werbung ist nicht im Interesse des Kunden, der ja König sein soll.“ – Klaus Müller, Chef vzbv (Quelle: Teltarif)
Müller fordert unter anderem eine Überarbeitung der Art, wie Festnetzanschlüsse beworben werden dürfen. Anbieter sollen ihre Bandbreite nicht mehr mit „von bis zu“ angeben, da der Kunde letzen Endes nicht wisse, welche Geschwindigkeit nach Vertragsschluss tatsächlich aus der Leitung kommt. Selbstverständlich gibt es für den Chef der Verbraucherzentralen auch eine Alternative. Sollte sich an der Art und Weise der Werbung nichts ändern, müsse eben an den Preisen für die Kunden geschraubt werden.
Der Chef der vzbv ist der Meinung, dass der Preis halbiert werden müsse, wenn beim Kunden nur die Hälfte der Maximalgeschwindigkeit ankommt. Ob diese Forderung allerdings bei den Anbietern durchgesetzt werden kann, sei dahingestellt. Letztlich ist sich Klaus Müller sicher, dass die Provider finanzielle Auswirkungen spüren müssten.
Zu guter letzt mahnt Müller den Netzausbau an, welchen die Bundesregierung durchringen will.
„Dann aber bitte auch in der Qualität, die ehrlich, fair und transparent ist.“ – Klaus Müller (Quelle: Teltarif)
Die Bundesnetzagentur arbeitet übrigens bereits an einer Überarbeitung des Telemediengesetztes, um Strafen für Anbieter einführen zu können. Sobald der Provider von bestimmten Kriterien abweicht, soll dieser zur Kasse gebeten werden. Ein erster Entwurf steht bereits.