In wenigen Monaten ist das Roaming innerhalb der Europäischen Union Geschichte, Provider dürfen dann keinen Zuschlag mehr für Auslandsaufenthalte verlangen. Die Nutzer können ihre Tarife im Ausland quasi wie im Inland nutzen – und das kostenlos. Damit Kunden diese Regelung nicht missbrauchen können, soll eine Fair Use Policy das kostenfreie Roaming dennoch einschränken. Nun ist ein erster Entwurf durchgesickert, welcher mehrere Schutzmechanismen bietet.
Ab dem 15. Juni 2017 ist das Reisen innerhalb der EU auch mit dem Smartphone günstiger. Provider dürfen ab dem Datum keine Roamingkosten mehr erheben. Die Tarife lassen sich also im EU-Ausland so nutzen, also ob der Kunde im Heimnetz eingebucht wäre. Die Anbieter haben natürlich große Sorgen, dass dieses EU-Gesetz negativ in deren Hände spielen könnte. Kunden könnten die Regelung missbrauchen und beispielsweise im Ausland günstig einen Tarif abschließen und diesen ohne Einschränkungen im Heimatland verwenden.
Um dies zu vermeiden arbeitet die EU-Kommission an einer Fair Use Policy, welche derzeit noch unter Verschluss ist. Doch nun liegt der Website Mobile World Live scheinbar ein erster Entwurf vor. Laut dem Entwurf müssen die Provider ihren Kunden mindestens 90 Tage im Ausland gewähren. Hält sich der Kunde länger als 90 Tage im Jahr im EU-Ausland auf, ist es dem Provider freigestellt, wie bisher festgelegte Roaminggebühren zu erheben. Letztlich kann der Anbieter entscheiden, wie viele Tage im Jahr das Ausland kostenfrei beinhaltet werden soll – 90 Tage ist jedoch das Minimum.
Allerdings geht diese Klausel manchen nicht weit genug, weshalb eventuell eine weitere 30 Tage Regelung eingeführt werden soll. Diese Regel besagt, dass sich die SIM-Karte mindestens einmal in 30 Tagen im Ursprungsnetz einbuchen muss. Letztlich sollte darauf geachtet werden, dass es sich hierbei nur um einen Entwurf handelt. Bis Juni kann sich hier – leider – noch einiges ändern.