Ein Gericht in New York hat Apple wieder etwas gestärkt. Der Richter hat in einem Verfahren geurteilt, dass der Hersteller keine iPhones entsperren muss. Hierbei handelt es sich lediglich um ein Parallelverfahren, dennoch dürfte dieses Urteil das FBI schwächen. Schließlich schlüsselt der Richter auf 50 Seiten auf, weshalb eine Entsperrung nicht erzwungen werden könne.
Das Bundesbezirksgericht in New York hat ein Urteil in einem Parallelverfahren zum FBI Fall gesprochen. Die Regierung forderte den Entwickler dazu auf, das iPhone eines Drogenhändlers zu entsperren. Nachdem sich der Hersteller geweigert hatte – ähnlich zum Streit mit dem FBI – zogen die Ermittler vor Gericht. Wie der Richter in New York nun urteilte, könne der Konzern nicht verpflichtet werden, das iPhone zu entsperren. Der Richter sagte sogar, dass die Forderung nicht verfassungskonform sei. Auf 50 Seiten nennt er die Gründe für seine Entscheidung.
Laut dem Richter James Orenstein habe Apple bereits in mehr als 70 Fällen kooperiert. Ohne Widerstand hat der Entwickler den Ermittlern alles Mögliche herausgegeben, ohne dabei die Sicherheitsmechanismen zu umgehen. Außerdem hat der Konzern sogar geholfen, richterliche Beschlüsse für die Herausgabe zu verfassen. Seit Februar hat der Kalifornier jedoch aufgehört, sich so kooperativ zu zeigen. Vermutlich gingen die Forderungen langsam zu weit. Neben dem Fall mit dem Drogenhändler und San Bernardino gibt es derzeit mindestens zwölf weitere Fälle, in welchem Apple rund 15 iPhones entsperren soll.
Das Urteil von James Orenstein ist für andere Gerichte zwar nicht bindend, dennoch können diese das Urteil als Ausgangspunkt sehen. Vor allem in dem aktuellen Fall mit San Bernardino könnte der richterliche Beschluss eine Grundlage für weitere Verhandlungen werden. Allerdings kann die Regierung noch 90 Tage Widerspruch einlegen und das Urteil ablehnen.
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