GEMA verliert erneut Rechtsstreit mit YouTube – ein Ende ist weiterhin nicht in Sicht

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen YouTube und der GEMA kommt wieder ins Rollen. Seit 2009 streiten sich die beiden Parteien nun schon. Die Verwertungsgesellschaft muss erneut eine Niederlange hinnehmen. Gestern hat das Oberlandesgericht in München geurteilt, dass die vorherigen Instanz recht hatte. Ein Ende ist immer noch nicht in Sicht.

Seit 2009 kämpft die GEMA schon gegen YouTube. Der Hintergrund: die Verwertungsgesellschaft fordert von der Videoplattform Geld, wenn ein Video mit Musik aufgerufen wird. Pro Aufruf soll die Plattform 0,375 Cent bezahlen. Da Google sich weigert, hat die GEMA den Anbieter auf Schadensersatz verklangt. Bislang vergeblich. Gestern hat auch das Oberlandesgericht in München entschieden, dass die Videoplattform keine Abgaben zahlen muss. Die Begründung: bei YouTube handle es sich um einen technischen Dienstleister. Nachdem die Nutzer ein Video hochgeladen haben, wird dieses automatisch veröffentlicht. Die GEMA sieht in dem Internetauftritt jedoch ein Musikportal und fordert Abgaben – ohne Erfolg.

 

 

Bereits im letzten Jahr gab das Landesgericht in München YouTube recht. Wir haben darüber berichtet. Der Rechtsstreit ist damit sicherlich noch lange nicht beendet. Die GEMA hat nämlich bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Dann wird der Fall von dem Bundesgerichtshof übernommen. Wenn die Verwertungsgesellschaft auch hier verliert, ist eine Verfassungsbeschwerde der letzte Ausweg für das Unternehmen. Der Richter hat den Verfahrenswert auf rund 1,6 Millionen festgesetzt.

Quelle Bild: Emil Imarietl / Bigstockphoto

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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