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EU-Kommission nimmt ein weiteres Verfahren gegen Google auf – Hauptgeschäft betroffen

Die EU-Kommission ermittelt schon seit nunmehr sechs Jahren gegen den amerikanischen Suchgiganten Google. In verschiedenen Verfahren wird dem Tochterkonzern von Alphabet ein unfairer Wettbewerb vorgeworfen. Sogar Android ist betroffen. Heute hat die europäische Kommission mitgeteilt, ein drittes Verfahren gegen den Konzern eröffnen zu wollen. Dieses Mal ist die Haupteinnahmequelle betroffen: Werbung.

Seit 2010 hat die EU-Kommission die bekannteste Website Google im Visier. In verschiedensten Ermittlungen wird dem Konzern von Sundar Pichai unfairer Wettbewerb vorgeworfen. Erst Ende April wurde ein Beschwerdebrief wegen Android eingereicht. Das Unternehmen fordere von Smartphone- und Tabletentwickler zu hohe Auflagen, wenn diese Android als Betriebssystem verwenden wollen. Das schränke die Freiheit von den Herstellern massiv ein, so die Kommission. Wir haben berichtet. Dieser Vorwurf wird allerdings in einem Parallelverfahren behandelt und ist bei den neuen Ermittlungen nicht Gegenstand. Dafür tut sich in dem ursprünglichen Verfahren gegen die Shopping-Angebote etwas. Die Ermittler werfen Google nämlich vor, Suchergebnisse des Shopping-Portals zu eigenen Gunsten zu beeinflussen, um möglichst viel Profit abschlagen zu können. Natürlich wurden diese Vorwürfe von dem Amerikaner zurückgewiesen. Allerdings soll die EU-Kommission nun neue Dokumente vorgelegt haben, welche die Beeinflussung der Suchergebnisse beweisen sollen. Der Konzern hat jetzt acht Wochen Zeit, sich erneut zu äußern.

 

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Zeitgleich wird ein neues, drittes Verfahren gegen Google eröffnet. Das neue Verfahren ist sehr brisant, da es sich mit der Haupteinnahmequelle von Google und Alphabet beschäftigt: Onlinewerbung. Allein im vergangenen Jahr hat der Suchgigant 90 Prozent seines Umsatzes durch Onlinewerbung generiert – 71,5 Milliarden US-Dollar wohlgemerkt. Die EU-Kommission wirft Google jetzt in eben diesem Geschäftsbereich unfairen Wettbewerb vor – genauer gesagt geht es Adsense for Search an den Kragen. Die Suchmaschine nutze die Marktmacht aus, und schränke Werbepartner deshalb stark ein. Websitebetreiber können mit Adsense for Search eine Suchmaschine in die Website einbauen, welche neben eigenen Ergebnissen auch Werbeplätze anzeigt. Und genau da liegt der Kern des Problems: die EU-Kommission kritisiert, dass der Werbepartner eine Mindestanzahl an Werbeplätzen abnehmen muss. Außerdem muss der Websitebetreiber ermöglichen, dass die Werbeanzeigen immer auf den besten Plätzen angezeigt werden. Eigene Suchergebnisse, welche nicht durch Werbung entstehen, sind also zweitrangig.

Außerdem unterbindet Google dem Websitebetreiber, Werbeanzeigen von Konkurrenten einzubinden. Werden Werbeanzeigen mittels Adsense geschaltet, dürfen keine Werbeplattformen der Konkurrenz verwendet werden. Zu guter Letzt kritisieren die Ermittler, dass Websitebetreiber jede Änderung an dem eigenen Suchangebot bei Google genehmigen lassen müssen. Laut der Kommission sei das kein fairer Wettbewerb.

„Diese extreme Häufung von Verfahren zeigt, dass Google mit seiner dominanten Marktstellung nicht verantwortungsvoll umzugehen weiß“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wettbewerbspolitik im Europäischen Parlament, Markus Ferber. „Die Kommission sollte aber nicht nur immer neue Verfahren eröffnen, sondern offene Verfahren auch irgendwann einmal zu Ende führen – andernfalls werden reihenweise Wettbewerber vom Markt gedrängt und Google kommt mit seinen unlauteren Praktiken durch.“ (Quelle: Spiegel Online)

 

Weder Alphabet, noch Google, haben sich bislang zu den jungen Vorwürfen geäußert. In dem Ermittlungsverfahren hat die EU-Kommission eine Frist von zehn Wochen gesetzt. In diesem Zeitraum hat der Konzern die Chance, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Bei Wettbewerbsverfahren wie diesen können Strafen von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes auf die Angeklagten zukommen.

Quelle Bild: Denys Prykhodov / Shutterstock.com

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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