Eltern haften für volljährige Kinder bei Urheberrechtsverletzungen
In einem neuen Urteil hat das Oberlandesgericht München bekannt gegeben, dass Eltern bei Urheberrechtsverletzungen auch für volljährige Kinder haften müssen. Bei minderjährigen Kindern ist das im Normalfall komplett anders. Grund der Diskussion war ein illegaler Musikupload in München.
Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass Eltern auch für ihre volljährigen Kinder haften müssen – zumindest bei illegalen Uploads. Im vorliegenden Fall wurde über den Internetanschluss eines Münchner Ehepaars das Album Loud von Rihanna hochgeladen. Die Ehepaare haben bestätigt, dass eines ihrer drei volljährigen Kinder für den Upload verantwortlich war. Anscheinend wussten sie auch, wer genau es war. Vor Gericht hat das Ehepaar dazu keine Aussage gemacht, weshalb diese nun auf den Kosten sitzenbleiben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Die Familie muss 3.544,40 Euro Schadensersatz- und Abmahngebühren blechen. Hinzu kommen noch Zinsen. Da das Urteil Einfluss auf Filesharing-Plattformen haben könnte, kann das Urteil beim Bundesgerichtshof widerrufen werden.
Wenn die Ehepaare den Täter bei Namen genannt hätten, wären ihnen die Kosten vielleicht erspart geblieben. Dann hätte nämlich der Rechteinhaber Universal Music beweisen müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstößt und illegal war. Alle Anschlussinhaber haften für ihren Internetverkehr, sofern die Täter nicht benannt werden können. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Eltern müssen nicht für ihre minderjähriger Kinder haften – vorausgesetzt, die Kinder wurden über die illegale Geschäfte im Netz aufgeklärt. Den Eltern wird des Weiteren nicht vorgeschrieben, dass diese den Internetverkehr ihrer Kinder bewachen oder beschränken müssen.
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