Deutsche Umwelthilfe mahnt Amazon wegen mangelnder Elektrorückgabe ab
Die Deutsche Umwelthilfe hat den Onlinehändler Amazon abgemahnt. Grund dafür ist ein neues Gesetz, welches erst Ende Juli diesen Jahres in Kraft getreten ist. Demzufolge müssen Händler alte Elektroartikel zurücknehmen, was der Versandhändler scheinbar nicht hinreichend macht. Darüberhinaus fordert die Umwelthilfe, dass der Onlineshop stationäre Rücknahmestelen aufbauen müsse.
Seit Ende Juli sind Einzelhändler verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Davon sind alle Händler betroffen, deren Lagerfläche für Elektronikartikel größer als 400 Quadratmeter ist – unabhängig davon, ob der Anbieter stationär oder eben online verkauft. Also muss auch Amazon sämtliche kleine Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen, egal, wie alt diese sind und bei welchem Händler sie gekauft wurden. Auch große Geräte müssen unabhängig vom Kaufort zurückgenommen werden. Letzteres jedoch nur dann, wenn gleichzeitig ein neues Elektrogerät bestellt wird.
Jetzt hat die Deutsche Umwelthilfe Amazon abgemahnt, da der Onlinehändler scheinbar nur Geräte zurücknimmt, welche ursprünglich auch dort gekauft wurden. Außerdem muss der Kundenaccount angegeben werden, über welches das Gerät bestellt wurde. Ist das nicht der Fall, werden die Geräte nicht angenommen. Der Deutschen Umwelthilfe liegen entsprechende Beschwerden sowie Chatprotokolle mit dem Kundenservice vor, welche dies beweisen sollen. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe, dass der Konzern nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen soll. Gegenüber der DPA äußert sich Amazon empört. Laut dem Pressesprecher würde sich der Händler an die gesetzliche Vorlagen halten und alle Altprodukte zurücknehmen. Auch die Internetseite Testbericht informiert dahingehend, dass Amazon alle Altgeräte zurücknehmen würde. Auch der Blog wurde zunächst falsch darüber informiert, allerdings scheint lediglich der Servicemitarbeiter falsch informiert gewesen zu sein.
In einem Interview mit Golem zeigt sich die Deutsche Umwelthilfe darüberhinaus gar nicht erfreut darüber, dass Kunden Altgeräte über den Postweg zurückgeben wollen. Schließlich sei dies überhaupt nicht umweltfreundlich. So wirklich passt die Abmahnung also nicht zu der persönlichen Meinung der Umwelthilfe. Deshalb fordert die Umwelthilfe, dass sich Onlinehändler an stationären Rücknahmestellen finanziell beteiligen sollen. Golem berichtet weiter, dass sich die Deutsche Umwelthilfe bewusst ist, dass niemand diesen Schritt freiwillig vollziehen werde.
„Daher sei der Gesetzgeber gefordert. Das nun in Kraft getretene Gesetz sei „vollkommen daneben gegangen“.“ (Quelle: Golem)
Quelle Bild: Eric Broder Van Dyke / Shutterstock.com
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