Eigentlich war es schon vergangenen Dienstag sicher, heute ist es soweit: der Bundestag hat die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Das Gesetz ist schon im Entwurf auf viel Kritik gestoßen. Nicht nur Datenschützer kritisierten das Vorhaben, sondern auch verschiedene Parteien. Nichts desto trotz hat die deutsche Regierung dem Vorhaben heute zugestimmt. Mit insgesamt 404 Ja-Stimmen wird die Vorratsdatenspeicherung eingeführt.
Da ist sie also, die neue Vorratsdatenspeicherung. Seit Mai gibt es bereits den Entwurf, heute wurde dieser nun mit wenigen Änderungen verabschiedet. Mit der Einführung sollen die IP-Adressen inklusive Surfverhalten für zehn Wochen gespeichert werden. Auch Telefonverbindungen werden gesichert, jedoch ohne den Inhalt. Sogar der Mobilfunk ist betroffen: Standortdaten von Handys sollen insgesamt vier Wochen gespeichert werden. Ein kleiner Lichtblick: E-Mails sowie Messenger wie WhatsApp sind nicht betroffen. Das neue Gesetz soll für das Bekämpfen von schweren Straftaten genutzt werden. Allerdings werden nicht nur die Daten von Verdächtigen gesichert: mit dem neuen Gesetz werden zukünftig die Daten von jedermann gesichert. Obwohl in Deutschland die Unschuldsvermutung besteht, werden nun alle Bürger als vermeintliche Verbrecher eingestuft.
Ermittler dürfen nur mit richterlicher Genehmigung auf die gespeicherten Daten zugreifen. In (seltenen) Ausnahmefällen kann diese auch umgangen werden. Datenschützer haben den Entwurf schon lange kritisiert, da in den Datenschutz und somit in Grundrechte eingegriffen werde. Dies gibt Bundesjustizminister Heiko Maas sogar offen zu und sieht die Vorratsdatenspeicherung als gerechtfertigt.
„<<Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht>>, sagte der Minister.“ (Quelle: Teltarif)
Für das Speichern sind die Provider zuständig. Diese müssen spezielle Richtlinien und Sicherheitsstandards einhalten. Außerdem müssen die Daten nach Ablauf der Frist sofort gelöscht werden. Ansonsten kommt auf den Provider ein Bußgeld zu. Analysten rechnen damit, dass die Anbieter bis zu 600 Millionen Euro ausgeben müssen, um den Standards gerecht zu werden.
Ob die Vorratsdatenspeicherung jedoch den gewünschten Effekt erzielt, bleibt abzuwarten. Schließlich können Kriminelle verschiedene Lücken finden und ausnützen. Zwei bekannte Lücken wären beispielsweise das Verwenden des TOR-Netzwerkes oder das Verwenden von diversen VPN-Diensten. Beide Varianten sind übrigens legal. Während die Grüne und Linke strickt gegen die Vorratsdatenspeicherung waren, stimmten alle CDU/CSU Mitglieder mit Ja ab. Innerhalb der Partei gab es keine einzige Stimme gegen den Gesetzentwurf. Das Gesetz letzten Endes mit 404 Ja-Stimmen verabschiedet. Der Bundestag hat eine Liste inklusive Namen veröffentlicht. Zumindest ich hoffe nun, dass das Gesetz – wie auch schon 2010 – vom Bundesverfassungsgericht zerschlagen wird. Weitere Informationen über das neue Gesetz findest du bei uns auf dem TechnikSurfer.
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