Nach einer groß angelegten Studie der Bundesnetzagentur, welche die Performance von Internetleitungen gemessen hat, zieht die Behörde nun die Notbremse. Da fast immer die Versprechen der Provider gebrochen werden, plant die BNetzA ein neues Gesetz, welches den Anbietern mit Bußgeldverfahren winkt.
Nur die Hälfte aller Festnetz-Kunden erreichen mindestens 60 Prozent der versprochenen Internetbandbreite. Das hat eine Studie der Bundesnetzagentur ergeben, welche Ende März veröffentlicht wurde. Wir haben berichtet. Provider versprechen ihren Kunden oftmals zu Internet und liefern dann nicht. Im Festnetz ist die Leistung noch akzeptabel, im Mobilfunk kann allerdings nur im absoluten Glücksfall die maximale Performance erreicht werden. Deshalb sind nun Bußgelder in Planung, wie die FAZ berichtet. Die Bundesnetzagentur möchte künftig Bußgeldverfahren einleiten, wenn der Anbieter nicht die versprochene Bandbreite liefert.
„Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen“ – Jochen Homann, Behördenpräsident (Quelle: FAZ)
Damit dieses Vorgehen allerdings ermöglicht werden kann, ist eine Änderung des Telekommunikationsrechts notwendig. Diese Anpassung sei laut der Regulierungsbehörde aktuell auf dem Weg. Außerdem muss die Bundesnetzagentur neue Vorgaben für die Telekommunikationsanbieter ausarbeiten. Dazu gehören unter anderem Richtlinien, wie groß die Abweichung von der versprochenen Bandbreite sein darf. Die Behörde ist zuversichtlich, dass die meisten Vorgaben bereits diesen Monat fertig sein werden.
Genauere Informationen zu dem Vorhaben sind derzeit noch nicht bekannt. Unklar ist, wie die Bundesnetzagentur auf einen Verstoß aufmerksam wird. Vermutlich ist die Regulierungsbehörde in diesem Fall auf die Zusammenarbeit der Verbraucher angewiesen. Außerdem ist nicht bekannt, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll.