Das EU-Parlament hat heute einen lang andauernden Streit beendet. Die Rede ist von den Roaminggebühren. Wie das europäische Parlament beschlossen hat, werden die Zusatzkosten zumindest innerhalb der europäischen Union 2017 wegfallen. Allerdings hat das Thema auch eine Kehrtwende: denn zeitgleich wird die Netzneutralität aufgehoben.
Heute hat das EU-Parlament endlich beschlossen, dass europäische Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017 Geschichte sein werden. Ein erster Schritt wird bereits am 30. April 2016 gemacht. Ab diesem Tag werden die Auslandskosten erst einmal gesenkt. Für abgehende Anrufe aus dem Ausland werden dann maximal fünf Cent, für eingehende Anrufe maximal zwei Cent fällig. Ab Juni 2017 sind zwar im Normalfall keine Roaminggebühren mehr fällig, allerdings können die Provider dennoch Gebühren verlangen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertrag im Ausland zu sehr strapaziert wird. Die europäische Kommission muss nun bis zum Inkrafttreten die genauen Kontingente an Telefonminuten, SMS und Internetvolumen aushandeln, welche jeder Tarif beinhalten muss. Werden diese überschritten, können die Mobilfunkanbieter mit ausgewiesenen Zusatzkosten zu Kasse beten. Heiko Maas sieht den Wegfall der Auslandkosten als einen sehr wichtigen Schritt:
„Kosten für die Nutzer müssen sich stärker an den wirklichen Kosten der Unternehmen orientieren“ (Quelle: Teltarif)
Allerdings hat der Beschluss auch eine große Schattenseite: denn zeitgleich wurden die Entwürfe mit dem Wegfall der Netzneutralität unterzeichnet. Kritiker sehen darin eine große Gefahr: Kunden könnten sich Überholspuren im Internet kaufen. Wer mehr bezahlt, bekommt im selben Netz einen schnelleren Zugang. Dies wird dadurch erreicht, dass die Daten bevorzugt werden. Telekommunikationsanbieter können künftig nämlich in das Internetgeschehen eingreifen und verschiedene Dienste und Daten priorisieren. Damit sind die Verkehrsdaten im World Wide Web – zumindest in Europa – nicht mehr gleichberechtigt.
Die Überholspuren nur für spezielle Dienste vorgesehen. Dazu sollen unter anderem Notrufdaten oder Gesundheitsdaten zählen. In dem Gesetz sind diese Dienste jedoch nicht gut genug definiert. Aus diesem Grund könnten diese missbraucht werden. Bis heute haben viele Internetaktivisten und Kritiker versucht, diesen Gesetzbeschluss zu verhindern – vergeblich. Damit die die Provider die Überholspuren nicht missbrauchen können, fordern Verbraucherzentralen, dass die Bundesnetzagentur Richtlinien ausarbeiten soll.
„Es ist gut, dass das Europäische Parlament endlich die Verordnung für den einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen hat. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell handeln und dafür sorgen, dass Netzneutralität in Deutschland abgesichert wird.“ (Quelle: Teltarif)
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