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Abschaffung von Roaming: EU-Parlament einigt sich

Der 15. Juni ist ein wichtiges Datum für EU-Reisende: ab dem Tag dürfen Mobilfunkanbieter keine Roaming-Gebühren mehr erheben. In den letzten zwei Jahren stand dieser Termin immer wieder auf der Kippe, weil sich vor allem Provider quer stellten. Doch jetzt hat das EU-Parlament die letzte Hürde aus dem Weg geräumt und die letzte Einigung, welche bereits im Februar vorgeschlagen wurde, heute offiziell verabschiedet. Der Abschaffung steht somit nichts mehr im Weg.

Ab Juni dürfen Provider keine Roaming-Gebühren mehr erheben. Innerhalb der EU müssen Telefonate, SMS aber auch das mobile Datenvolumen wie im Heimatland abgerechnet werden. Wer also von einer Flat profitiert, kann sich im Ausland kostenfrei bewegen. Selbstverständlich gibt es ein paar Ausnahmen, wenn man sich beispielsweise mehrere Monate am Stück im Ausland aufhält. Trotzdem müssen die Anbieter wie gehabt die geführten Gespräche und SMS untereinander abrechnen, was zu zahlreichen Diskussionen geführt hat. Bereits im Februar hat sich das EU-Parlament mit dem Rat geeinigt.

 

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Diese Einigung war enorm wichtig für die Abschaffung der Roaming-Gebühren, da diese das letzte Hindernis dargestellt hat. Eben diese Einigung wurde heute vom EU-Parlament offiziell verabschiedet. Mit 549 Stimmen für die Abschaffung der Gebühren gegen 27. Mit der Verabschiedung hat das EU-Parlament heute neue Großhandelspreise festgelegt. Nach diesen Preisen müssen sich die Provider bei der Abrechnung untereinander richten. Dabei dienen die Großhandelspreise allerdings nur als Preisobergrenzen. Telefonate dürfen ab dem 15. Juni mit maximal 3,2 Cent pro Minute abgerechnet werden, für SMS wird ein Cent fällig.

Währenddessen sinken die Preise für Datenvolumen kontinuierlich. Zu Beginn sind es noch 7,70 Euro pro Gigabyte, bis 2020 soll der Preis auf 2,50 Euro sinken. Wie gesagt, hierbei handelt es sich um Provider interne Preise, welche nicht auf Verbraucher umgelegt werden. Verbraucher werden ab dem 15. Juni mit denselben Preisen belastet, wie es auch im Heimatland der Fall ist. Im Fall einer Flat kommen also keine zusätzlichen Preise zustande. Auch das monatliche Inklusivvolumen kann im Ausland verwendet werden.

 

Damit wären alle Hindernisse und Bedingungen für die Abschaffung der Roaming-Gebühren erfüllt. Übrigens gilt die Regelung nicht nur in den Mitgliedsstaaten der EU, sondern zusätzlich auch in Island, Norwegen und Lichtenstein. Formell müssen die Mitgliedsstaaten nun noch zustimmen, damit alles in trockenen Tüchern ist.

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief

Schlagworte:
ProviderRoaming

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