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Abschaffung von europäischen Roaminggebühren bringt nun doch Fair-Use-Policy mit sich

Nur noch knapp ein halbes Jahr lang dürfen Provider Roaminggebühren berechnen. Dann ist zumindest innerhalb der Europäischen Union Schluss damit. Während der 15. Juni ein großartiges Datum für Kunden werden wird, haben Telekommunikationsanbieter große Sorgen. Das Problem: viele Provider befürchten, dass das neue Gesetz für Missbrauch genutzt wird und Kunden ihre Verträge künftig im Ausland abschließen. Das soll die umstrittene Fair Use Policy nun doch verhindern.

Ab dem 15. Juni 2017 wird es innerhalb der EU keine Roaming Gebühren mehr geben. Bereits jetzt verlangen viele Provider in ihrer jüngsten Tarifstufe keine Auslandsgebühren mehr, ab dem Stichdatum müssen allerdings auch alte Verträge angepasst werden. Jedoch haben Provider die Sorge, dass Kunden möglicherweise den Wegfall der Roaminggebühren ausnützen und ihre Mobilfunktarife künftig im Ausland abschließen. Vor allem in Deutschland wäre diese Möglichkeit durchaus attraktiv, da vor allem hierzulande unsere Tarife vergleichsweise teuer sind.

 

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Damit eben dieser Missbrauch verhindert werden kann, soll der Wegfall der Roamingkosten an eine sogenannte Fair Use Policy geknüpft werden. Eine solche Regelung wurde bereits im Sommer von der EU Kommission vorgeschlagen und heftig umstritten. Nur wenige Tage später hat die EU einen Rückzieher gemacht und erklärt, dass es (vorerst) keine Fair Use Policy geben soll. Nach langen Verhandlungen hat sich die EU Kommission heute mal wieder für eine Fair Use Policy ausgesprochen und diese auch gleich dingfest gemacht. Wie die Kommission heute mitteilt, wurde die neue Fair Use Policy heute in Brüssel von den Mitgliedsstaaten gebilligt.

 

Der Nutzer darf sich demnach höchstens vier Monate am Stück im Ausland befinden. Befindet sich die SIM Karte des Vertrags mindestens vier Monate lang nicht im Heimatnetz darf der Provider Aufschläge berechnen. Wie hoch diese Gebühren ausfallen, soll noch geklärt werden. Darüberhinaus sind weitere Streitthemen noch immer nicht geklärt. Zwar hat die EU Kommission heute für den Wegfall für die R0aminggebühren ab dem 15. Juni 2017 gestimmt, allerdings sind noch immer nicht alle Verhandlungen in trockenen Tüchern.

Auch wenn die Kunden keine inneneuropäischen Roaminggebühren mehr zahlen müssen heißt das nicht, dass sich die Telekommunikationsanbieter die Auslandsaktionen gegenseitig in Gebühr stellen. Daran ändert sich nichts. Telefoniert ein Kunde von Vodafone Deutschland beispielsweise im österreichischen A1 Netz, rechnet A1 dieses Telefonat bislang mit Vodafone ab. Daran soll sich nichts ändern. Allerdings sollen die Preise gesenkt werden – hoffen zumindest alle. Jedenfalls möchte sich die EU Kommission in den nächsten Tagen darum bemühen, gemeinsam mit den Providern eine Lösung zu finden.

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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