Wegen Aktivierungssperre: Schweizer Fundbüro verklagt Apple
Seit knapp drei Jahren sorgt Apples Aktivierungssperre dafür, dass gestohlene iPhones oder iPads unbrauchbar sind. Aber auch neue rechtmäßige Besitzer haben Probleme damit, ihren Gebrauchtkauf zu verwenden. Der Konzern weigert sich in einem solchen Fall, die Geräte zu entsperren. Nur mit der Ursprungsquittung hilft der Amerikaner seinen direkten Kunden weiter. Deshalb klagt nun ein Schweizer Fundbüro gegen den iPhone-Entwickler.
Seit iOS 7 sind Apples iDevices mit dem iCloud Konto und der Aktivierungssperre verbunden. Wenn das Gerät gestohlen wird, ist es quasi unbrauchbar. Nur der rechtmäßige Besitzer kann das Smartphone beziehungsweise Tablet dann mit seinem Benutzerkonto wieder freischalten. Auch wenn das gebrauchte Gerät rechtmäßig weiterverkauft wird, kann die Aktivierungssperre fatal sein. In einem solchen Fall weigert sich Apple jedoch, das iPhone zu entsperren. Das Problem muss der Schweizer Fundbüroverkauf immer öfter erleben und zieht den Amerikaner nun vor Gericht.
Das Schweizer Fundbüro arbeitet mit verschiedenen Verkehrsbetrieben zusammen. Sämtliche verloren gegangene Gegenstände werden bei dem Fundbüro deponiert – darunter auch hunderte iPhones. Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von drei Monaten werden die Geräte weiterverkauft. Vor dem Verkauft wird jedoch bei der Polizei anhand der Seriennummer abgeglichen, ob das Gerät als gestohlen gemeldet wurde. Ist das nicht der Fall sollten ursprünglich alle Daten gelöscht und das Gerät verkauft werden.
Gängige Praxis, in der Schweiz sogar gesetzlich verankert. Doch jetzt kommt die Aktivierungssperre in die Quere. Bislang zeigte sich Apple immer kulant und hat die Aktivierungssperre bei den betroffenen Geräte für das Fundbüro aufgehoben. Doch seit dem Streit zwischen Apple und FBI weigert sich der Entwickler, die Aktivierungssperre auszuhebeln.
Apple begründet die plötzliche Verweigerung mit dem Datenschutz. Der Datenschutz des Inhabers solle gewahrt werden. Das Schweizer Fundbüro kann diesen Punkt jedoch nicht nachvollziehen wie das Magazin Espresso berichtet. Schließlich werden umgehend alle Daten komplett gelöscht. Apple hingegen entsperrt iPhones und iPads nur noch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliege. Alternativ könnte der Kunde eine Originalquittung vorlegen, was in dem vorliegenden Fall allerdings unmöglich ist.
Deshalb zieht das Schweizer Fundbüro Apple nun vor Gericht. Das Fundbüro klagt beim zuständigen Friendensrichteramt wegen Missbrauch von Eigentumsrecht. Der Verkauf von dem Fundbüro ist nämlich legal, der Käufer ist dann neuer rechtmäßiger Eigentümer von dem Gebrauchtgerät. Das Fundbüro wirft Apple vor, sich absichtlich quer stellen zu wollen. Schließlich könnten die Gebrauchtgeräte dann nicht verkauft werden, was gleichzeitig den Verkauf von Neugeräten ankurbeln würde. Obwohl das Fundbüro sich selbst keine großen Chancen zuschreibt, findet die Gerichtsverhandlung bereits morgen statt.
Quelle Bild: tashka2000 / Bigstockphoto
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