Japanische Wettbewerbsbehörde ermittelt: Amazon zwingt Händler zu Tiefstpreisen
Der Onlineriese Amazon hat wieder einmal eine Wettbewerbsbehörde am Hals. Dieses Mal ermitteln die Japaner gegen den Versandhandel. Scheinbar werden Händler dazu gezwungen, ihre Artikel zu Tiefstpreisen anzubieten. Dieses Vorgehen ist nicht neu, bereits vor sechs Jahren hat das Bundeskartellamt aus eben diesem Grund gegen den Konzern ermittelt.
Wie die japanische Wirtschaftszeitung Nikkei berichtet, ermittelt derzeit die japanische Wettbewerbsbehörde gegen Amazon. Die Wettbewerbsbehörde wirft dem Konzern vor, Händler dazu gezwungen zu haben, ausschließlich bei Amazon ihre Artikel zu Tiefstpreisen anzubieten. Wenn ein Artikel bei dem Onlinehändler vertrieben wird, darf dieser bei anderen Anbietern wie etwa eBay keinesfalls billiger verkauft werden. Laut dem japanischen Wettbewerbsgesetz ist dies nicht zulässig. Nikkei berichtet weiter, dass bereits Bürogebäude von dem Unternehmen durchsucht wurden. Der amerikanische Konzern äußert sich nicht zu den Vorwürfen.
Neu ist die Tiefstpreisklausel nicht. Bereits 2010 hat Amazon die sogenannte Preissparitätsklausel in Deutschland eingeführt. Diese hat die Händler ebenfalls dazu gezwungen, die Produkte nirgendwo günstiger vertreiben zu dürfen. Auch in Frankreich und Großbritannien sollte diese Regelung eingeführt werden, woraufhin das Bundeskartellamt seine Ermittlungen aufgenommen hat. Erst 2013 hat der Händler aufgegeben und die Klausel wieder aufgehoben. Seit Ende letzten Jahres ermittelt die EU-Kommission ebenfalls gegen den Konzern. Auch hier geht es um Tiefstpreise. Amazon zwingt scheinbar Verlage dazu, anderen E-Book Anbietern schlechtere Vertragsbedingungen anzubieten, sodass nur der Onlinehändler selbst von den besten Bedingungen profitieren kann.
Quelle Bild: Jonathan Weiss / Shutterstock.com
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