Neues Datenschutzabkommen Privacy Shield verabschiedet
Nach langen Verhandlungen hat das EU-Parlament heute das neue Datenschutzabkommen Privacy Shield verabschiedet. Mit dem Abkommen soll der Weg der Daten zwischen Amerika und der Europäischen Union geebnet werden. Vor allem datenverarbeitende Unternehmen wie Facebook, Dropbox und Co. profitieren davon. Aber auch die Privatpersonen profitieren davon.
Im vergangenen Oktober hat der europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen Bar Safe Harbor für ungültig erklärt. Der Grund war die Klage eines Österreichers gegen Facebook, da der Konzern die personenbezogenen Daten nicht ausreichend geschützt speichern würde. Wir haben berichtet. Nach zähen Verhandlungen mit der USA und der europäischen Datenschutzbehörde soll Safe Harbor nun durch ein neues Datenschutzabkommen ersetzt werden. Heute hat die Datenschutzbehörde endlich grünes Licht gegeben, weshalb dem neuen umstrittenen Privacy Shield nichts mehr im Wege steht. Die EU-Kommission erklärt, dass die europäischen Mitgliedsstaaten nicht mehr zustimmen müssten, weshalb das Gesetz ab sofort in Kraft tritt.
Das Datenschutzabkommen Privacy Shield erleichtert den Datenaustausch zwischen der europäischen Union, Norwegen, Lichtenstein, Island und Amerika. Der Datenübertragung steht also nichts mehr im Weg. Hauptsächlich beschäftigt sich das Abkommen damit, Daten ausreichend zu schützen. Nicht nur persönliche sondern auch geschäftliche Daten sollen mit Privacy Shield sicherer „unterwegs sein“. Gerade für Unternehmen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, ist das Abkommen äußerst interessant. Künftig wird es nämlich mehr Prüfungen geben, wie die Firmen mit den Daten umgehen. Vor allem die Speicherung ist hier von Relevanz. Sämtliche Daten dürfen künftig nur solange gespeichert werden, wie der Grund dafür existiert. Wenn jemand beispielsweise sein soziales Konto löscht, müssen die Daten vom Server gelöscht werden. Außerdem gibt es neue Maßnahmen und Vorschriften bei Massensammlungen persönlicher Daten.
Die Unternehmen haben nun bis zum 01. August Zeit, notwendige Maßnahmen zu treffen. Ab dann wird es eine Liste mit Unternehmen geben, welche sich an die Vorschriften von Privacy Shield halten. Wer aufgenommen werden möchte muss sich einer genauen Prüfung unterziehen, welche jedes Jahr erneuert werden muss. Ansonsten wird die Firma von der Liste gestrichen. Sollte sich die betroffene Firma nur während der Prüfungen an die Vorgaben von Privacy Shield halten, werden diese fristlos von der Liste genommen und müssen zudem mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Die EU-Kommission hat mitgeteilt, einen Leitfaden für Bürger rund um das neue Privacy Shield Abkommen erstellen zu wollen. Dieser Leitfaden soll die Bürger unter anderem darauf hinweisen, dass Verstöße gegen das Datenschutzabkommen direkt an die jeweilige Firma gemeldet werden kann. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, kann ein Datenschutzbeauftragter eingeschaltet werden. Sollte es auch dann zu keiner Einigung kommen, haben Privatpersonen die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage gegen das Unternehmen einzureichen. Die Datenschutzbeauftragten der EU sprechen allerdings davon, dass es sich bei Privacy Shield nicht um ein langfristiges Abkommen handeln soll. Spätestens 2018 wolle man sich erneut zu dem Thema äußern und eventuell ein neues Abkommen schaffen beziehungsweise das jetzige überarbeiten.
Währenddessen lobt der Branchenverband BITKOM das neue Datenschutzabkommen Privacy Shield. Laut der BITKOM handle es sich hierbei um eine wichtige Einigung, welche den Datenweg nach Amerika ebnen und freigeben würde.
Quelle Bild: Shutterstock
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